Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

§1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Klangwerk Südpfalz UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG nachstehend Klangwerk Südpfalz genannt und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.


§2 Zustandekommen des Vertrages
Der Produktionsvertrag tritt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung in Kraft.

§3 Leistungen
Tontechnische Dienstleistungen sowie von uns getätigte kreative Dienste und sonstige Studioleistungen werden unabhängig vom Endprodukt in Rechnung gestellt.

§4 Nutzungsvereinbarung
Unsere Audioproduktionen unterliegen spezifischen Nutzungsrechten und werden projektbezogen in Rechnung gestellt. Das jeweilige Nutzungsrecht einer Audioproduktion geht aus der projektbezogenen Rechnung hervor.

§5 GEMA

  1. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaiger Rechte Dritter, dem Auftraggeber. Klangwerk Südpfalz ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstoßt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden. GEMA Rechte sind nicht übertragbar.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Leistungsschutzrechte bei Klangwerk Südpfalz , ebenso das Eigentum am gelieferten Material
  3. GEMA-Gebühren sind vom Kunden zu entrichten. Bei GEMA-pflichtigen Produktionen, die die Vervielfältigung von Bild und Tonträgern beinhalten, werden GEMA-Gebühren, wie auch GEMA-Freistellungsaufträge separat in Rechnung gestellt.



§6 Fälligkeit & Eigentumsvorbehalt

  1. Grundsätzlich gilt: Eine Bezahlung wird fällig bei Übergabe der Audioproduktion. Eine Übergabe geschieht entweder auf persönlichem Wege, oder durch elektronische Übermittlung der Daten via Internet.
  2. Eine Audioproduktion bleibt solange unser Eigentum, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Eine Nutzung, oder anderweitige Verwertung vor Rechnungsbegleichung ist nicht erlaubt und wird nach dem Urheberrecht verfolgt.


§7 Haftungsausschluss

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Klangwerk Südpfalz, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
  2. Für Schäden, die dem Kunden durch Wiederverkauf unserer Audioproduktionen entstehen, wird nicht gehaftet.
  3. Für Schäden an elektronischen Beschallungseinrichtungen, oder durch diese verursachte Schäden an Gegenständen, oder Personen, durch unsachgemäße Wiedergabe unserer Audioproduktionen durch den Kunden oder Dritte, wird nicht gehaftet.
  4. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungsbetriebe, Kopierwerke, Randbespurungen, höhere Gewalt z.B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technischen Defekte etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.


§8. Beanstandungen

  1. Klangwerk Südpfalz sichert dem Auftraggeber ein technisch und künstlerisch einwandfreies Ergebnis zu. Dem Auftraggeber steht frei, sich über die Produktionsqualität von Klangwerk Südpfalz, z.B. durch Probehören von Referenz- Aufnahmen, zu informieren. Ist der Auftraggeber bei der Fertigstellung der Produktion anwesend, gilt diese als abgenommen. Ist der Auftraggeber nicht anwesend, so gelten künstlerische und tontechnische Entscheidungen von Klangwerk Südpfalz als bindend, im Rahmen der vom Auftraggeber bekannten Produktionsqualität von Klangwerk Südpfalz.
  2. Bei berechtigten Mängel-Gründen besitzt der Kunde zunächst ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, Klangwerk Südpfalz die Möglichkeit zumindestens zweimaliger Nachbesserung einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine genaue Anweisung über Art und Weise der zu erbringenden Leistung im Auftrag zu vermerken. Insbesondere gilt dies für Stil und Anmutung von Gesang und Musik, aber auch für die bestimmte gewünschte Bearbeitung von Tonspuren oder Toneffekten. Ansonsten gelten produktionstechnische Entscheidungen von Klangwerk Südpfalz als bindend. Werden nach Produktionsbeginn Änderungen gewünscht, so werden diese u.U. separat von Klangwerk Südpfalz berechnet.


§ 9 Film- und Fotografiervereinbarung
In den Geschäftsräumen von Klangwerk Südpfalz sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege und Hof) ist das Filmen und Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Mitarbeiter von Klangwerk Südpfalz erlaubt. Klangwerk Südpfalz behält sich ausschließlich das alleinige Recht selbst vor, Film- und / oder Fotomaterial zu veröffentlichen. Eine Nichtbeachtung dieser Vereinbarung wird strafrechtlich verfolgt.


§ 10 Preise, Zahlungs- u. Stornobedingungen / Eigentumsvorbehalt
Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste von Klangwerk Südpfalz. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer. Abzüge sind nur gestattet, wenn sie vorher vereinbart wurden. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Skontoabzug ist nicht erlaubt. Bei Mahnungen berechnen wir Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Sparkasse Landau. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Pirmasens. Falls vereinbarte Studiotermine von Seiten des Kunden abgesagt werden, wird entweder ein Ausweichdatum festgelegt oder (bei kompletter Absage) eine Ausfallgebühr von

  • 20 % (bei Absage kürzer als 12 Wochen)
  • 40 % (bei Absage kürzer als 6 Wochen) bzw.
  • 70 % (bei Absage kürzer als 2 Wochen)

des gültige Tagessatzes der verbleibenden schriftlich oder mündlich gebuchten Termine zzgl. der in Deutschland geltenden MwSt erhoben. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware gemäß § 455 BGB Eigentum von Klangwerk Südpfalz.

§11 Rechtswahl & Gerichtsstand

  1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Klangwerk Südpfalz und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Klangwerk Südpfalz ist Pirmasens.


§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt.